Diese finden sich in folgenden Werken:
- Fahreignungsverordnung (FeV)
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
Die Fahreignungsverordnung unterscheidet hierbei zwei Gruppen von Kraftfahrzeugen.
Gruppe 1 umfaßt die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T. Darunter fallen z. B. Mopeds, Kraft- und
Leichtkrafträder, Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Es sind somit Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder.
Gruppe 2 beinhaltet die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (LKW/Lastkraftwagen und Busse) und die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (FzF). Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 gelten insgesamt höhere Vorgaben als für Gruppe 1, weil die Folgen eines Unfalls schwerer sind, was natürlich nachvollziehbar ist.
Bitte beachten Sie, daß Sie auf keinen Fall mit einem abgelaufenen Führerscheinweiterhin mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Wenn Sie einen kurzfristigen Termin zur Verlängerung Ihres Führerscheins benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.