Aufgrund des erforderlichen Atemschutzgerätes wird eine betriebsärztliche Vorsorge nach dem DGUV-Grundsatz G26 (je nach Gerät meist G26.2 oder G26.3) erforderlich, wozu unter anderem eine ärztliche Beratung, körperliche Untersuchung, Blutentnahme, Hörtest (Audiometrie) und Lungenfunktionsuntersuchung (Spirometrie) gehören. Je nach Atemschutz wird ggf. ein Belastungs-EKG (Fahrrad-Ergometrie) erforderlich.
Sofern eine Roentgen-Untersuchung erforderlich ist, erhalten Sie einen entsprechenden Anforderungsschein für eine externe Praxis. Der Arbeitgeber erhält von dort später eine separate Rechnung.