Asbest-Sanierung

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Asbest-Vorsorge und arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge in Mühlhausen (Thüringen) – Ihr Betriebsarzt für den Unstrut-Hainich-Kreis und das Eichsfeld

Arbeiten mit Asbest gehören zu den besonders gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten im Bau-, Sanierungs- und Rückbaubereich. Bereits geringe Mengen eingeatmeter Asbestfasern können zu schweren, teilweise erst Jahrzehnte später auftretenden Erkrankungen führen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber in Verbindung mit den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vor Beginn einer Asbesttätigkeitzwingend vor.

Dr. med. Martin Sander, Facharzt für Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin bei ARBEMED – Arbeit und Medizin, begleitet Unternehmen und Beschäftigte in Mühlhausen (Thüringen), im gesamten Unstrut-Hainich-Kreis, im Landkreis Eichsfeld sowie in angrenzenden Regionen bei allen Fragen der arbeitsmedizinischen Asbestvorsorge.

Asbest-Vvorsorge nach ArbMedVV und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Asbest ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) als Pflichtvorsorge geregelt und muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden.

Ergänzend gelten die technischen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke, insbesondere:

  • TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe – Asbest)
  • berufsgenossenschaftliche Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Asbestexposition
  • DGUV-bezogene arbeitsmedizinische Grundsätze im Kontext Gefahrstoffexposition

Die TRGS 519 beschreibt insbesondere die Anforderungen an sogenannte ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) und definiert verbindliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Faserfreisetzung.

Ziel der arbeitsmedizinischen Asbestvorsorge

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, Beschäftigte frühzeitig über gesundheitliche Risiken aufzuklären und sicherzustellen, dass keine medizinischen Gründe gegen eine Tätigkeit mit Asbestexposition sprechen oder besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Dabei steht nicht die „Eignung im klassischen Sinn“, sondern die präventive arbeitsmedizinische Beratung und Gefährdungsminimierung im Vordergrund.

Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Asbest

Die Vorsorge umfasst eine strukturierte arbeitsmedizinische Untersuchung sowie eine individuelle Beratung durch den Betriebsarzt.

Typische Bestandteile sind:

  • ausführliche arbeitsmedizinische Anamnese
  • Erhebung der bisherigen beruflichen Exposition
  • körperliche Untersuchung
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken durch Asbest
  • Bewertung individueller Risikofaktoren
  • Dokumentation gemäß ArbMedVV

Je nach Tätigkeit und Expositionshöhe können ergänzende Untersuchungen oder weiterführende fachärztliche Abklärungen erforderlich sein.

Bedeutung für Unternehmen im Unstrut-Hainich-Kreis und Eichsfeld

Gerade Bauunternehmen, Sanierungsfirmen, Entsorgungsbetriebe und technische Dienstleister im Unstrut-Hainich-Kreis und im Eichsfeld sind regelmäßig mit Asbestthemen konfrontiert.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist hierbei ein zentraler Bestandteil der rechtssicheren Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Wir unterstützen Unternehmen in der Region unter anderem bei:

  • rechtssicherer Umsetzung der ArbMedVV
  • Beratung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Organisation der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge
  • Dokumentation für Behörden und Berufsgenossenschaften
  • arbeitsmedizinischer Beratung von Beschäftigten vor ASI-Arbeiten

Rolle der Berufsgenossenschaften und des Arbeitsschutzes

Die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellen klar, dass Tätigkeiten mit Asbest nur unter strengen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist dabei ein fester Bestandteil des präventiven Arbeitsschutzsystems.

Ziel ist es, gesundheitliche Langzeitfolgen wie Asbestose oder asbestbedingte Tumorerkrankungen bestmöglich zu verhindern und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Ihr Betriebsarzt für Asbestvorsorge in Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis und dem Eichsfeld

Dr. med. Martin Sander und das Team von ARBEMED – Arbeit und Medizin sind Ihr Ansprechpartner für arbeitsmedizinische Asbestvorsorge und Gefahrstoffuntersuchungen in Mühlhausen (Thüringen), im Unstrut-Hainich-Kreis und im Landkreis Eichsfeld.

Unsere Praxis verbindet arbeitsmedizinische Fachkompetenz mit praxisnaher Beratung für Unternehmen unterschiedlichster Branchen.

Termin zur Asbestvorsorge vereinbaren

Sie benötigen eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach TRGS 519 oder eine Beratung zu Asbestarbeiten in Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis oder im Eichsfeld?

Dann wenden Sie sich an ARBEMED – Arbeit und Medizin. Wir beraten Unternehmen und Beschäftigte kompetent, rechtssicher und kurzfristig zu allen Fragen rund um Asbestexposition und arbeitsmedizinische Vorsorge.