Höhentauglichkeit

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In zahlreichen Berufen ist es erforderlich, Arbeiten in großer Höhe auszuüben. Hierzu gehören zum Beispiel Service-Techniker für Windenergeanlagen, Baumkletterer, Mitarbeiter der Feuerwehr, Industriekletterer, Höhenretter oder Gerüstbauer. Obwohl in der Regel bereits technische Maßnahmen wie Absturz-Sicherungen vorhanden sind, bleibt auf Seite des Mitarbeiters meist noch ein Risiko, das in individuellen Faktoren begründet ist.

So kann durch eine unglückliche Verknüpfung verschiedener Faktoren aus der beruflichen Gefährdung ein Unfall oder sonstiger Gesundheitsschaden beim Betroffenen resultieren. Erleidet ein Mitarbeiter während seiner Tätigkeit in der Höhe zum Beispiel einen Kreislaufzusammenbruch, gefährdet dieses nicht nur die eigene, sondern auch die Gesundheit seiner Kollegen oder die von Unbeteiligten im Umfeld des Ereignisses.

Verständlicherweise lassen daher viele Arbeitgeber Eignungsuntersuchungen bei ihren Mitarbeitern durchführen, die sich am DGUV-Grundsatz G41 („Höhen-Eignungsuntersuchung“) orientieren. Wichtig ist, daß der erforderliche Umfang dieser Eignungsuntersuchung stets in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefährdung (Gefährdungsbeurteilung) zu sehen ist. In der Regel sind eine körperliche Untersuchung mit Überprüfung des Gleichgewichts-Sinnes, ein Ruhe-EKG, eine Blut- und Urinprobe sowie ggf. ein Belatungs-EKG (Ergometrie) Bestandteil dieser umfangreichen betriebsärztlichen Untersuchung.

Bei Fragen zur Höhentauglichkeit zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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