Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber bei diesen Tätigkeiten die Durchführung einer besonderen Eignungsuntersuchung vorgeschrieben. Ziel ist es, gefährdete Personen vor Schäden durch ihre Tätigkeit unter Atemschutz zu schützen. Daher versucht man, im Rahmen dieser betriebsärztlichen Eignungs-Untersuchung gesundheitlich gefährdete Mitarbeiter zu identifizieren, damit sie unter Verwendung der Atemschutzgeräte keinen Schaden nehmen. Es sind Berichte bekannt, wonach atemschutzgeräte-tragendes Personal unter den Anstrengungen des Einsatzes plötzlich verstorben ist oder durch Kollegen unter Eigengefährdung gerettet werden musste. Bei den offiziellen Nachforschungen stellte sich z. T. heraus, dass bei diesen Personen entweder keine Eignungsuntersuchung gemäß den BG-Grundsätzen G 26.2 oder G26.3 durchgeführt wurde oder ärztlicherseits Defizite bei der Durchführung der Untersuchung erkennbar waren: Aus falsch verstandenem ärztlichen Wohlwollen hatte man eigentlich ungeeigneten Kandidaten eine positive Eignung bestätigt oder hatte die formellen Kriterien der Eignungsuntersuchung eigenmächtig so weit herabgesetzt, dass die Probanden trotz eigentlicher Nicht-Eignung dennoch tauglich gesprochen wurden. Letztlich hat man damit weder den Betroffenen, noch deren Angehörigen oder den Kameraden mit dem Gefälligkeitsattest einen Gefallen getan.
Dass auch jüngere Feuerwehrangehörige aufgrund zuvor nicht symptomatischer Herzerkrankungen – provoziert durch die großen Anstrengungen – während des Einsatzes versterben können, zeigt der Tod eines gerade 37-jährigen Kameraden am 02.08.2016 in Erfurt. Natürlich ist es selbst bei korrekter ärztlicher Durchführung und Befundung unmöglich, so etwas durch eine Atemschutzgeräte-Untersuchung hundertprozentig zu verhindern. Bedauerlich ist es jedoch, wenn derartige Ereignisse durch eine vorherige sorgfältige Diagnostik vermeidbar gewesen wären.
Daher sollte die Atemschutzgeräte-Untersuchung als schützende Vorsorge für den Probanden und nicht als Schikane gesehen werden.
Wer muss sich untersuchen lassen? Einteilung der Atemschutzgeräte in Gruppen
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) sowie die rechtlich verbindliche Verordnung zur arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) sehen vor, dass Personen unter Verwendung von bestimmten Atemschutzgeräten einer körperlichen Eignungsuntersuchung bedürfen. Personen ohne gültige Eignung dürfen nicht mit Atemschutzgeräten tätig werden.
Dieses betrifft Atemschutzgeräte, die nach Arbeitsmedizinischer Regel 14.2 (AMR 14.2) in die Gruppen 2 und 3 eingeordnet werden:
Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 ; partikelfiltrierende Halbmasken, FFP 1, FFP 2 oder FFP 3 (Herstellerangaben beachten); gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Gruppe 2: Gerätegewicht zwischen 3 und 5 kg oder Atemwiderstand über 5 mbar
Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen; Regenerationsgeräte unter 5 kg; Frischluft-Saugschlauchgeräte; Strahlerschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung mit Schlauch- oder Filtergeräten; Leichtgeräte.
Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg
Beispiele: frei tragbare Isoliergeräte, wie Behältergeräte mit Druckluft; Regenerationsgeräte über 5 kg.
Bei Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgesehen. Zur Durchführung berechtigt sind Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Inhaber der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Selbstverständlich wird diese anspruchsvolle Untersuchung auch von uns angeboten.
Was sind die Inhalte der Eignungs-Untersuchung und welche Limitationen gibt es?
Bezüglich des Untersuchungsinhaltes orientiert man sich trotz geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin an den Inhalten der Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze G26 (G26.2 und G 26.3). Diese umfassen neben einem ärztlichen Gespräch mit Anamneseerhebung und körperlicher Untersuchung die Anfertigung von:
- Blutuntersuchung
- Sehtest
- EKG
- Spirometrie
- Audiometrie mit Inspektion der Trommelfelle
- Belastungs-EKG (Fahrrad-Ergometrie)
Zum Belastungs-EKG ist anzumerken, dass es wie andere nichtinvasive Untersuchungen eine mäßige Sensitivität und Spezifität aufweist. Das bedeutet, dass sich im Falle eines vermeintlichen Normalbefundes trotz korrekter Befundung (!) unter diesen scheinbar gesunden Probanden ein gewisser Anteil an Probanden befindet, der dennoch eine relevante Herzerkrankung hat. Diese Gruppe kann im Rahmen dieser betriebsärztlichen Untersuchung aufgrund der nicht hundertprozentigen Sensitivität nicht eindeutig identifiziert werden. Bei Probanden mit leichteren Herzerkrankungen (z. B. Ein-Gefäß-KHK mit geringen Stenosen) ist der Anteil der unerkannt Kranken jedoch höher als bei denen mit höhergradigen Veränderungen (z. B. Drei-Gefäß-KHK). Im Gegenzug gibt es das andere Phänomen, nach dem ein Belastungs-EKG fälschlicherweise aufgrund bestimmter Normabweichungen als krankhaft angesehen wird und der eigentlich gesunde Proband sich einer teilweise umfassenden kardiologischen Diagnostik unterziehen muss (geringe Spezifität). Glücklicherweise handelt es sich bei beiden Extremen nicht um den Normalfall, so dass das Belastungs-EKG als Methode zur Einschätzung der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit weiterhin einen hohen Stellenwert hat.
Sollte sich in der Untersuchung ein unklarer oder sogar krankhafter Befund ergeben, erfolgt die weitere Diagnostik zu Lasten der Krankenkasse und nicht des Arbeitgebers.
Ablauf der Eignungsuntersuchung (G26.3)
Planen Sie bitte 60 bis 90 Minuten Zeit für die umfangreiche Atemschutzgeräte-Eignungsuntersuchung ein und bringen Sie zum Termin neben einem amtlichen Ausweis Sportsachen, ein Handtuch und etwas zum Trinken mit. Ebenso sollen dem Betriebsarzt vorhandene Medikamente bzw. deren Einnahmeplan und relevante medizinische Befunde vorgelegt werden. Wir beginnen die Untersuchung in der Regel zunächst mit einem Gespräch, führen dann die körperliche Untersuchung mit Blutentnahme durch und beenden die Vorsorge mit dem Belastungs-EKG. Bitte halten Sie sich stets vor Augen, dass die Untersuchung Ihrem Schutze dient.
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den im Download-Bereich (LINK) veröffentlichten Anamnese-Fragebogen und die Ergometrie-Aufklärung nach bestem Wissen ausgefüllt zum Termin mitzubringen.
Gerne räumen wir Ihnen einen kurzfristigen Termin ein. Bitte senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.