Das Kreuz mit dem Kreuz – betriebsärztliche Beratung am Bildschirm-Arbeitsplatz

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Vorweg: Vom Unfallversicherungsträger zu entschädigende Berufskrankheiten durch Büroarbeit sind bislang nicht bekannt. Und sicherlich sind Bildschirm-Arbeitsplätze hinsichtlich der körperlichen Belastung nicht mit denen vergleichbar, die auf Baustellen oder in der Industrie zu finden sind. Allerdings arbeiten heutzutage Millionen von Menschen in Deutschland unter unzureichenden Voraussetzungen an Bildschirmarbeitsplätzen. Dieses kann wiederum Anlass zu körperlichen Beschwerden geben.

Mögliche Gründe hierfür sind:

  • ungünstige Körperhaltung
  • einseitige Belastung
  • unzureichende Arbeitsorganisation und
  • nicht ausreichende Arbeitsmittel-

Natürlich spielen auch individuelle Faktoren wie die Körpergröße und das Sehvermögen eine Rolle. Bei Mitarbeitern, deren Körpergröße wesentlich vom Durchschnitt abweicht, treten sehr häufig Beschwerden auf, die auf eine unzureichende Ergonomie zurückzuführen sind, weil Bürostuhl und Arbeitstisch einfach nicht zu der oder dem Betroffenen „passen“. Ebenso führen unzureichende Beleuchtungsstärken zu einer erhöhten Beanspruchung des Sehvermögens. Als Folge dessen kommt es zu einer körperlichen Fehlhaltung am Arbeitsplatz, die sich entweder in Verspannungen, Rückenschmerzen oder Kopfschmerzen äußern kann.
Ähnlich verhält es sich bei Büroangestellten, die ab mittlerem Alter die Auswirkungen der irgendwann fast jeden Menschen betreffenden altersbedingten Fehlsichtigkeit (Presbyopie) bemerken: Es kommt schleichend und zunächst meist unbemerkt zu zunehmenden Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen oder unspezifischen Symptomen, die das Allgemeinbefinden und die Leistungsfähigkeit im Büro reduzieren können. Kurzum – es gibt zahlreiche Faktoren, die das Leistungsvermögen am Bildschirm beeinflussen.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Leider kommt es auch bei Beschäftigten, die über eine optimale Büroausstattung verfügen, häufig zu gesundheitlichen Problemen. Im ärztlichen Beratungsgespräch wird dann deutlich, dass diese Mitarbeiter die zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel mangels vorhandenem Wissen nicht optimal einsetzen. Zur Aufgabe des Betriebsarztes gehört es dann nicht, dem Arbeitgeber Hinweise zur Neuanschaffung weiterer, teurer Büroarbeitsmittel im Sinne einer Verhältnis-Prävention zu raten. Stattdessen empfiehlt sich ein klärendes Gespräch zwischen dem arbeitsmedizinisch tätigen Kollegen und dem Büro-Mitarbeiter, in dem das eigene Verhalten näher unter die Lupe genommen wird und eine Beratung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung stattfindet (Verhaltens-Prävention). Dieses führt häufig zu einer deutlichen Beschwerdeminderung und vermeidet unnütze materielle Investitionen des Arbeitgebers. Leider lassen sich zahlreiche Unternehmer zunächst von Büroausstattern informieren. Zahlreiche Büromöbel-Händler raten dann zur Anschaffung neuer Arbeitsmittel, was in der Praxis nicht unbedingt eine Beschwerdeminderung bei den betroffenen Mitarbeitern zur Folge hat. Natürlich ist es nicht zu leugnen, dass ein gewisser technischer Mindeststandard Voraussetzung für ein nachhaltig gesundes Arbeiten am Bildschirm ist, allerdings sollte im ersten Schritt überprüft werden, ob die vorhandenen Arbeitsmittel bereits optimal genutzt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirm-Tätigkeit

Im Rahmen unserer Beratung als Betriebsmediziner haben wir die Möglichkeit, Ihre Angestellten aus einem neutralen Blickwinkel heraus nach aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen zu informieren und positiv auf verhaltenspräventive Aspekts einzugehen. Gerne beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter auch zu regelmäßig nachgefragten Themen wie „Bildschirmarbeitsplatz-Brille“ oder „orthopädischer Bürostuhl“. Wenn Sie als Arbeitgeber die Anschaffung neuer Büromöbel planen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich rechtzeitig arbeitsmedizinisch beraten zu lassen, damit auch die oben aufgeführte Verhältnis-Prävention ausreichend berücksichtigt wird und nicht alleine aufgrund der Optik von Büromöbeln über eine Anschaffung entschieden wird. Denn bei unzureichenden Ergonomie-Kenntnissen werden Sie und Ihre Kollegen unter Umständen das erwünschte Ziel verfehlen.
Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Anhang 6) und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV, Anhang, Teil 4). Zur Vorsorge bringen Sie bitte unbedingt Ihre Brille und Ihren Brillen-Pass mit, sofern Sie über einen solchen verfügen. Zum Untersuchungs-Umfang gehören eine ärztliche Anamnese-Erhebung, ein Sehtest, eine körperliche Untersuchung und eine Beratung.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern eine ergonomische Schulung zum Thema „Ergonomie im Büro“ als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung wünschen, sind wir gerne für Sie da. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Wir freuen uns auf Sie.

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